IMMOBILIENRECHT

GEWERBLICHES NACHBARRECHT

Jede Immobilie steht in einem Bezug zu den angrenzenden Grundstücken. Das Nachbarrecht ist deshalb ein wichtiger Bestandteil des Immobilienrechts, und Projektentwickler und Immobilienunternehmer sehen sich regelmäßig mit nachbarrechtlichen Fragen konfrontiert.


Kennzeichnend ist, dass die maßgeblichen Regelungen über zahlreiche Bundes- und Landesgesetze verteilt sind. Bedeutsam sind insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch, die Nachbargesetze der Länder (in Bayern das Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch, AGBGB) sowie die Bauordnungen der Länder. Hinzu kommen verfahrensrechtliche Besonderheiten, etwa der verpflichtende außergerichtliche Einigungsversuch vor einer Gütestelle, der Voraussetzung für die Zulässigkeit einer anschließenden Klage ist. Als Kanzlei mit immobilienrechtlichem Schwerpunkt gehören nachbarrechtliche Fragestellungen regelmäßig zu unserer Beratungstätigkeit.

 

Zu unserem Leistungsspektrum gehören insbesondere folgende Bereiche:

•
  • Nachbarrechtliche Geh- und Fahrtrechte
•
  • Kommunwände und Grenzwände
•
  • Fenster- und Lichtrechte
•
  • Einfriedungen und Grenzbepflanzungen
•
  • Hammerschlags- und Leiterrecht
•
  • Geräusch- und Geruchsimmissionen
•
  • Gegenseitige Besitzschutzansprüche der Nachbarn