IMMOBILIENRECHT

GRUNDBUCHRECHT

Das Grundbuch zeigt dem Rechtsverkehr die wesentlichen Rechtsverhältnisse eines Grundstücks zuverlässig und verbindlich an.


Da alle Änderungen der dinglichen Rechtsverhältnisse an einer Immobilie im Grundbuch dokumentiert werden, ist das Grundbuchrecht ein wichtiger Bestandteil des Immobilienrechts. Als Kanzlei mit immobilienrechtlichem Schwerpunkt beraten wir Sie regelmäßig zu allen Fragen des Grundbuchrechts und vertreten Sie in Grundbuchstreitigkeiten.

 

Zu unserem Leistungsspektrum gehören insbesondere folgende Bereiche:

•
  • Grundbuchberichtigung: Durchsetzung von Berichtigungsansprüchen
•
  • Widersprüche: Erwirkung der Eintragung von Widersprüchen gegen die Richtigkeit des Grundbuchs
•
  • Dienstbarkeiten: Grunddienstbarkeiten und beschränkte persönliche Dienstbarkeiten
•
  • Nießbrauch und Wohnrechte
•
  • Reallasten
•
  • Sicherungshypotheken: Erwirkung der Eintragung