GEWERBLICHES MIETRECHT

ENTWURF UND VERHANDLUNG VON GEWERBLICHEN MIETVERTRÄGEN

Die Gestaltung und Verhandlung gewerblicher Mietverträge, auf Vermieter- wie auf Mieterseite, ist ein wesentlicher Teil unserer Tätigkeit.


Art und Umfang unserer Arbeit richten sich nach Ihren Bedürfnissen. Zum einen erstellen und pflegen wir Mustermietverträge für Vermieter und Mieter. Ein Schwerpunkt liegt darauf, die aktuelle Rechtsprechung zum AGB-Recht laufend zu verfolgen und in die Muster einzuarbeiten. Zum anderen sind wir auf Entwurf und Verhandlung großvolumiger Gewerbemietverträge spezialisiert. Wegen ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und der meist besonderen Anforderungen der Mieter werden solche Verträge individuell auf das jeweilige Mietobjekt abgestimmt und individualvertraglich verhandelt. Auch hier vertreten wir Mieter wie Vermieter, entwerfen die Verträge und begleiten die Verhandlungen in allen Phasen.

 

Wir beraten insbesondere zu den folgenden Besonderheiten des Wohnungseigentumsrechts:

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  • Gestaltung und Verhandlung gewerblicher Mietverträge unter Berücksichtigung branchenspezifischer Besonderheiten
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  • Überprüfung und Optimierung fremder Vertragsentwürfe
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  • Rechtssicherer Ausfertigung von Mietverträgen einschließlich Anlagen
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  • Erstellung und Verhandlung von Nachträgen