PROZESSFÜHRUNG UND LITIGATION

TRANSAKTIONSSTREITIGKEITEN / POST-MERGER- LITIGATION

Streitigkeiten im Zusammenhang mit (Immobilien-)Transaktionen und in deren Nachgang sind für Mandanten regelmäßig von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung.


Zum einen geht es um klassische Durchführungsstreitigkeiten. Sie können die Wirksamkeit des beurkundeten Vertrags betreffen, etwa bei der Frage, ob beurkundungspflichtige Nebenabreden bestehen. Sie können aber auch die wirksame Abgabe von Erklärungen bei der Vertragsdurchführung betreffen, etwa den wirksamen Zugang von Willenserklärungen oder Fälligkeitsmitteilungen.

Ein weiterer Themenbereich sind vertragliche Garantien und Freistellungsansprüche. Vor allem in Kombination mit vertraglichen Kaufpreiseinbehalten und Hinterlegungen kommt es hier häufig zu Streit zwischen den Parteien.

Schließlich stellen sich im Nachgang zu Transaktionen auch Fragen der Beraterhaftung, also der Haftung von Anwälten, Steuerberatern und Notaren.

 

Zu unserem Leistungsspektrum gehören insbesondere folgende Bereiche:

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  • Vollzugsstreitigkeiten: Streitigkeiten beim Vollzug der Transaktion, z. B. Zahlungsstreitigkeiten
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  • Kaufpreiseinbehalte: Freigabe
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  • Garantie- und Freistellungsansprüche: Verfolgung
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  • Grundbuchstreitigkeiten
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  • Haftungsprozesse: Anwalts- und Notarhaftung