IMMOBILIENRECHT

IMMOBILIENVERMARTUNG / MAKLERRECHT

Die Vermarktung von Immobilien und die damit verbundenen Rechtsfragen sind für institutionelle und private Investoren, Projektentwickler und Immobiliengesellschaften von zentraler Bedeutung.


Immobilienvermarktung und -vermittlung sind ein wesentlicher Bestandteil der Immobilienwirtschaft. Angesichts der hohen Volumina bei Grundstückstransaktionen und gewerblichen Mietverträgen haben sie erhebliche wirtschaftliche Bedeutung. Deshalb sind das Recht der Immobilienvermarktung und das Maklerrecht häufig Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten.

Wir unterstützen Sie in allen Phasen der Vermarktung. Durch rechtssichere Vermarktungs- und Maklerverträge beugen wir Auseinandersetzungen vor. Wir beraten Sie zu allen einschlägigen Rechtsfragen, insbesondere zu provisions-, haftungs- und wettbewerbsrechtlichen Themen.

 

Zu unserem Leistungsspektrum gehören insbesondere folgende Bereiche:

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  • Vertragsgestaltung: Gestaltung von Vermarktungs- und Maklerverträgen
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  • Maklerhonorare: Durchsetzung berechtigter und Abwehr unberechtigter Honoraransprüche