PROZESSFÜHRUNG UND LITIGATION
EINSTWEILIGER RECHTSSCHUTZ
Die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen dauert oft geraume Zeit. In manchen Situationen ist jedoch unmittelbarer und sofortiger Rechtsschutz erforderlich.
Die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen dauert oft geraume Zeit. In manchen Situationen ist jedoch unmittelbarer und sofortiger Rechtsschutz erforderlich.
Für eilige Fälle sieht die Rechtsordnung deshalb den einstweiligen Rechtsschutz vor. Damit lässt sich die eigene Rechtsposition in der Regel innerhalb weniger Tage, spätestens innerhalb weniger Wochen, bis zur Entscheidung in der Hauptsache vorläufig sichern. Wegen der Eilbedürftigkeit gelten besondere Verfahrensregeln. Kennzeichnend ist vor allem, dass das Gericht den Sachverhalt nur summarisch prüft.
Der einstweilige Rechtsschutz kommt im Wesentlichen in zwei Konstellationen zur Anwendung:
- Einstweilige Verfügung: Sie kommt in Betracht, wenn eine vorläufige Sicherung oder Regelung einer Rechtslage erforderlich ist, um wesentliche Rechtsnachteile zu verhindern, z. B. wenn ein Nachbar Zugangswege blockiert.
- Arrest: Er kommt in Betracht, wenn die Durchsetzung des Anspruchs in der Hauptsache gefährdet ist, weil der Schuldner Vermögen verschiebt. Das Arrestverfahren sichert den Zugriff auf das Vermögen des Schuldners.