GEWERBLICHES MIETRECHT

BERATUNG WÄHREND DES LAUFENDEN MIETVERHÄLTNISSES

In laufenden Mietverhältnissen kommt es häufig zu Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter über die gegenseitigen Rechte und Pflichten.


Wir vertreten in solchen Streitigkeiten Vermieter wie Mieter und zeichnen uns durch kurze Reaktionszeiten und einen zielorientierten Beratungsansatz aus. Nach einer fundierten Prüfung des Mietvertrags geben wir Ihnen eine qualifizierte und realistische Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Risiken. Auf dieser Grundlage besprechen wir mit Ihnen das weitere Vorgehen und setzen Ihre Rechte entschieden durch.

 

Zu unserem Leistungsspektrum gehören insbesondere folgende Bereiche:

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  • Verfolgung rückständiger Mietforderungen
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  • Beendigung von Mietverhältnissen
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  • Gewährleistungsrechte bei Mängeln der Mietsache (z.B. Minderung, Zurückbehaltungsrecht, Schadensersatz)
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  • Abwehr vertragswidrigen Verhaltens: z. B. Abmahnung, Unterlassungsanspruch, außerordentliche Kündigung
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  • Betriebskosten: Überprüfung von Abrechnungen und Anpassung der Vorauszahlungen
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  • Instandsetzung und Instandhaltung: Durchsetzung der entsprechenden Pflichten
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  • Betriebspflichten
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  • Konkurrenzschutz
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  • Mieterhöhungen: Durchsetzung, insbesondere aufgrund von Indexierung oder Staffelmiete